Weiterer Aufruf für Abschaffung des § 129a StGB


In einem weiteren Aufruf fordern nun auch IG-Metall-Gewerkschaftssekretär Horst Schmitthenner und weiterere GewerkschafterInnen sowie MitarbeiterInnen der Rosa-Luxemburg-Stiftung und weitere UnterzeichnerInnen die Abschaffung des § 129a StGB: (Einl. delete129a)

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Erklärung zur Verteidigung

Am 31. Juli 2007 wurden auf Anweisung des Generalbundesanwalts die Wohnungen von vier Personen in Berlin durchsucht. Dabei wurde der Stadtsoziologe Dr. Andrej H. verhaftet. Dem ging die Verhaftung dreier weiterer Personen in der Nacht auf den 31. Juli 2007 voraus. Diesen dreien wird zur Last gelegt, auf dem Firmengelände von MAN in Brandenburg drei Brandsätze an Bundeswehr-LKWs angebracht zu haben. Zu diesem Sachverhalt fordern wir eine umgehende, an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Haftprüfung. Der gegen die insgesamt sieben Personen erhobene weitere Vorwurf lautet gemäß Paragraph 129a „Mitgliedschaft in einer Terroristischen Vereinigung“ mit der Bezeichnung „militante gruppe“.

Dieser Vorwurf stützt sich bei Andrej H. und den drei nicht Inhaftierten laut Haftbefehl und nach den Unterlagen, die den drei nicht inhaftierten Beschuldigten vorliegen, auf folgende Anhaltspunkte: Wissenschaftliche Publikationen der Beschuldigten sollen „Schlagwörter und Phrasen“ enthalten, die in Texten der „militanten gruppe“ gleichfalls verwendet werden. Außerdem attestiert die Bundesanwaltschaft den Beschuldigten, über die „intellektuellen Voraussetzungen“ zu verfügen, welche für das Verfassen von Anschlagserklärungen der „militanten gruppe“ nötig seien. Weiterhin wird erwähnt, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit Zugang zu Bibliotheken hätten, die zu Recherchen genutzt werden könnten. Andrej H. habe sich außerdem bei der Vorbereitung der Proteste gegen den G8-Gipfel mit einer Thematik befasst, die auch von der „militanten gruppe“ als Begründung für Anschläge verwendet werde. Er habe in seinen Arbeiten den wissenschaftlichen Begriff „Gentrifizierung“ (Verdrängung sozial Schwacher im Stadtraum) benutzt, der in früheren Anschlagserklärungen der „militanten gruppe“ ebenfalls zu finden sei.

Die Verbindung zwischen Andrej H. und jenen drei Inhaftierten, die der Brandstiftung bezichtigt werden, konstruiert die Bundesanwaltschaft über ein zweimaliges Treffen Andrej H.s mit einer der Mitwirkung an der Brandstiftung verdächtigen Person, angeblich unter „konspirativen Umständen“ – wobei Zweck und Inhalt der Treffen den Behörden nach eigenen Angaben nicht bekannt sind.

Die Terrorismusvorwürfe gegen die Beschuldigten stehen in einer Kontinuität mit der Kriminalisierung von AktivistInnen im Zusammenhang mit den G8-Protesten in Heiligendamm (über 50 Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren im Mai und Juni 2007). Offensichtlich wird der Paragraph 129a derzeit massiv zur Ausspähung und Einschüchterung sozialer Bewegungen eingesetzt, die in den vergangenen Jahren verstärkt gegen die Politik der Bundesregierung und gegen die Folgen der kapitalistischen Globalisierung protestieren. Mit der Verhaftung von Andrej H. und der Beschuldigung der weiteren drei nicht inhaftierten Autoren wissenschaftlicher und journalistischer Publikationen wird der bereits bekannten repressiven Anwendung des Paragraphen 129a eine neue Qualität hinzugefügt: Der Terrorismusvorwurf wird benutzt, um in die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit einzugreifen. Konkret zielt dies auf die Einschüchterung und Kriminalisierung jeglicher Wissenschaft. Diese wird prekär, wenn der Sicherheitsstaat derart ausgeweitet wird.

Vor diesem Hintergrund stehen die Bürgerrechte nicht nur jener Personen zur Disposition, die sich in ihren privaten, politischen und beruflichen Zusammenhängen kritisch zum Beispiel mit der Militarisierung der deutschen Außenpolitik, dem Sozialstaatsabbau und Prozessen der Gentrifizierung auseinandersetzen.

Wir – WissenschaftlerInnen, Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen, GewerkschafterInnen, JournalistInnen, MitarbeiterInnen politischer Stiftungen, Parteien und Verbände – protestieren daher gegen die Anwendung des Paragraphen 129a und fordern die Einstellung der Verfahren nach Paragraph 129a. Wir unterstützen die Forderung der Betroffenen nach Herausgabe und Löschung der Observationsdaten. Wir fordern die sofortige Freilassung von Andrej H. Darüber hinaus fordern wir die Abschaffung des Paragraphen 129a, der sich, wie die jüngsten Ereignisse abermals zeigen, jenseits jeglicher rechtsstaatlicher Prinzipien bewegt.

Wir rufen alle besorgten Bürgerinnen und Bürger sowie die liberalen und demokratisch gesinnten Organisationen der Gesellschaft dazu auf, der Einrichtung und Ausweitung präventiv-sicherheitsstaatlicher Strukturen entschieden entgegen zu wirken. Über die aktuell zu beobachtende Verschärfung repressiver Maßnahmen gegen soziale Bewegungen und kritische Wissenschaft braucht es eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung. Kritisches Denken und Handeln gilt es als Freiheit zu verteidigen. Sie ist im Grundgesetz verankert.

(Quelle und UnterzeichnerInnen-Liste und Möglichkeit, die eigene Unterschrift hinzuzufügen:

http://erklaerung-zur-verteidigung.de/
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fette Hervorhebungen im Original)


1 Antwort auf „Weiterer Aufruf für Abschaffung des § 129a StGB“


  1. 1 Erhebliche Unterstützung für GewerkschaftlerInnen-/RLS-Aufruf gegen § 129a | Delete 129a Pingback am 21. August 2007 um 17:49 Uhr
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