„Guantánamo in Deutschland: Unmenschlicher Umgang mit Beschuldigten“ lautet die Presseerklärung, die das Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens am 21.08.2007 veröffentlicht hat (1). Dem Untertitel ist folgendes zu entnehmen: „Beschuldigte im § 129a-Verfahren wurden bei ihrer Festnahme krankenhausreif geprügelt und wie Guantánamo-Häftlinge behandelt. Sonderhaftbedingungen in der JVA Moabit erinnern an Isolationshaft.“ Bei aller geteilten Empörung über die Behandlung der Berliner Gefangenen: Da scheinen wohl einige vergessen zu haben, was Guantánamo bedeutet und was es auch schon in der BRD alles gab – vor Guantánamo!
Guantánamo bedeutete über Monate inhaftiert zu sein, ohne einen Richter zu sehen (wie war es eigentlich mit Zugang von AnwältInnen?). Und auch jetzt bekommen die Gefangenen nur Militärrichter zu sehen. Die Gefangenen in Guantánamo wurden systematisch gefoltert, um Aussagen zu erpressen und/oder ihre Identität zu brechen. Und die architektonischen Bedingungen in Guantánamo waren – wenn ich recht erinnere – auch noch etwas andere als eine enge Zelle in Moabit.
Womit das Bündnis recht hat, ist folgendes: „Sonderhaftbedingungen in der JVA Moabit erinnern an Isolationshaft“. Aber Einigkeit sollte bestehen, daß die Haftbedingungen in Guantánamo mit ihrer physischen und psychischen Folter etwas anderes sind als es die Isolationsfolter, die gegen Gefangene aus der RAF angewendet wurde, war.
Und in der Tat „erinnern“ die Haftbedingungen der Moabiter 129a-Gefangenen an Isolationshaftbedingungen. Im Falle von vielen RAF-Gefangenen war es allerdings üblich, sie durch zusätzliche Sichtblenden vor den Fenstern, Räumungen der Zellen nebenan, darüber und darunter und die schalldämmende Polsterung der Zellentüren auch optisch und akustisch zu isolieren. Mehrere vermeintliche RAF-Mitglieder wurden bspw. bei der ED-Behandlung nach Festnahme körperlich mißhandelt; andere bei der Fahndung erschossen.
Von allen diesen Dingen berichtet die Presseerklärung bezüglich der jetzigen 129a-Gefangenen nicht. Was die Presseerklärung berichtet, ist schlimm genug:
- Florian L. wurde angeschnallt sitzend schwer verprügelt und erlitt Prellungen und Schwellungen im Gesicht und an den Rippen, die später ambulant behandelt werden mussten.
- Den Verhafteten wurden Säcke über die Köpfe gezogen, alle drei wurden in dünne, weiße Plastik-Overalls gesteckt und sie mussten gefesselt über einen langen Zeitraum auf der Straße liegen.
- Die Gefangenen sind einzeln und von anderen Gefangenen isoliert 23 Stunden alleine in einer 6-8 m2 großen Zelle nebst Toilette und Waschbecken mit kaltem Wasser untergebracht, deren hygienischer Zustand deutlich zu wünschen übrig lässt. Mindestens einem der Gefangenen wurde außerdem während der gesamten ersten Woche der Zugang zu den Duschen verwehrt, da die Anstaltsleitung der JVA angeblich seine Isolierung in den Waschräumen nicht hätte gewährleisten können. Zu den Isolierungsmaßnahmen gehört weiterhin, dass selbst die Anwälte nur durch eine Trennscheibe mit ihren Mandanten reden können.
Dies zeigt einmal mehr, was das Reizwort „terroristische Vereinigung“ auslösen kann, das heißt, was in § 129a-Verfahren möglich ist, und daß diese Vorschrift, die nicht nur rechtlich diskriminiert, sondern faktisch stigmatisiert, weg muß!
Das, was die Presseerklärung berichtet, erinnert darüber hinaus auch daran, was in der Bundesrepublik ohne das Reizwort „Terrorismus“ möglich ist. Die Presseerklärung berichtet, dass die Verhaftung der Drei „nach dem Vorbild schlechtester B-Movie-Action“ erfolgte. „Einem blitzartigen Überfall gleich wurde die Straße blockiert und das Fahrzeug abrupt zum Stehen gebracht.“
„Abrupt zum Stehen gebracht“ wurden kürzlich auch die Greenpeace-Boote vor Heiligendamm, die den Sicherheitsbehörden als solche (d.h.: als solche von Greenpeace) angekündigt wurden.
Und „6-8 m2 großen Zelle nebst Toilette und Waschbecken mit kaltem Wasser […], deren hygienischer Zustand deutlich zu wünschen übrig lässt“ dürften in der Bundesrepublik wohl nicht nur 129a-Gefangenen zugemutet werden.
Die Presseerklärung des Bündnisses ist nicht nur eine Verharmlosung der Zustände in Guantánamo, sondern zeigt die Illusionen, die bei vielen über den alltäglichen Normalzustand in der Bundesrepublik herrschen.
Es ist ein sinnvoller erster Schritt, diese Bedingungen zu skandalisieren, um im besten Fall – und selbst der ist unwahrscheinlich – etwas an den Haftbedingungen der jetzt Festgenommenen zu ändern. Doch zeigt sich an diesem Fall, dass der 129a als Grundlage einer schleichenden Aushöhlung von Grundrechten, vorliegend des Art. 104 I 2 GG, der die Mißhandlung von Gefangenen ganz generell verbietet (unabhängig davon, ob sie der Aussageerpressung dient), abgeschafft werden muss.
(1) http://einstellung.so36.net/de/pm/134.
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1 Antwort auf “Warum Moabit nicht Guantánamo ist – und gerade deshalb der 129a abgeschafft werden muss!”