In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung bezogen sich kürzlich Abgeordnete der Linkspartei auf einen Spiegel-Online-Bericht: „Wie ‚SPIEGEL ONLINE‘ am 14. Juli 2007 berichtete, benutzt die deutsche Polizei ferngesteuerte Handys, um Kriminelle abzuhören. Die Geräte würden dazu so umprogrammiert, dass sie ausgeschaltet aussehen, in Wirklichkeit aber Umgebungsgeräusche übertragen. Mehrere Landeskriminalämter setzten bereitsdie Technik ein, bei der die Software der Mobiltelefone dazu so umprogrammiert werde, dass die Freisprecheinrichtung aktiviert wird, ohne dass der Benutzer es merke.“ Die Abgeordenten interpretieren dies wie folgt: „Ziel des Einsatzes dieser Technik ist es also offensichtlich nicht primär, die Telefongespräche des Handyträgers abzuhören, sondern das Mobiltelefon darüber hinausalstragbare Wanze zur mobilen Raumüberwachung und damit zum Abhören einer unbegrenzten Zahl von Kontakten und Gesprächsteilnehmern einzusetzen.“
Die Abgeordneten erkundigten sich bei Bundesregierung u.a., ob dieser bekannt sei, ob jene Technik außer von Sicherheitsbehörden auch von Privaten eingesetzt werde und welchen Gegenmaßnahmen die Bundesregierung empfehle. Zum ersten Teil dieser Frage antwortete die Regierung, dass ihr derartige Informationen nicht vorlägen; Empfehlung zum Schutz der Privatsphäre gab sie aber dennoch:
„Die Bundesregierung kann zur Beantwortung dieser Frage auf entsprechende Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verweisen. Aus Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführensvon Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt, die Detektion jedweder Mobilfunkaktivität im Raum durch den vom BSI entwickelten Mobilfunkdetektor ‚MDS‘ sowie das Deaktivieren sämtlicher drahtloser Schnittstellen von Mobilfunkgeräten.“
(Quelle:
http://dip.bundestag.de/btd/16/065/1606529.pdf)
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