von reinhard_rupsch | 28.11.2007 14:46:49 Uhr
Grenzwertig
Was bedeutet das Urteil für Brandanschläge auf Asylantenheime?
von mactor | 28.11.2007 15:11:08 Uhr
Viel schwieriger
Vermutlich wird es schwieriger solche Täter zu bestrafen.
Wenn niemand zu schaden kommt und sofern die nicht so dumm sind und politische Parolen rufen.
Eigentlich ein schlechtes Urteil gegen politisch motivierte Straftaten.
Wirkt sich sogar auf das Anzünden von Mülltonnen zum 1. Mai schwierig aus.
von paragraphenamazone | 29.11.2007 23:12:56 Uhr
Der BGH erklärt sehr deutlich, was der Unterschied zwischen Anschlägen gegen Sachen oder Strukturen und Anschlägen gegen Personen ist!
„Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall deutlich von dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 […] zugrunde lag. Dort sollte durch gezielte Brandanschläge gegen Geschäftsobjekte von Ausländern diese Bevölkerungsgruppe erheblich eingeschüchtert und aus einem bestimmten Teilgebiet der Bundesrepublik Deutschland vertrieben werden […]. Gemessen an diesem Ziel waren die von der dortigen Vereinigung intendierten Straftaten durchaus geeignet, den Gesamtstaat schwer zu schädigen; denn wären sie nach deren Vorstellungen verwirklicht worden, so hätten sie das Sicherheitsgefühl der ausländischen Bewohner Deutschlands oder zumindest des betroffenen Gebiets durchaus in einer Weise beeinträchtigen können, dass diese sich zu einem Wegzug entschlossen hätten.“ http://delete129a.blogsport.de/2007/11/28/der-bgh-beschluss-im-wortlaut/
von paragraphenamazone | 29.11.2007 23:13:27 Uhr
Fortsetzung BGH-Zitat
„Dadurch wäre aber das allgemeine Vertrauen in die Wirkungskraft elementarer Verfassungsgrundsätze in einer Weise geschwächt worden, dass der Staat, dem deren Schutz obliegt, selbst einen erheblichen Schaden erlitten hätte.“ http://delete129a.blogsport.de/2007/11/28/der-bgh-beschluss-im-wortlaut/
(Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Militante-Gruppe;art122,2428727;
dort in etwas unübersichtlicher Reihenfolge)
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